Erbengemeinschaft
Nach dem Erbfall geht das gesamte Vermögen des Erblasseres auf den oder die Erben über. Gibt es mehrere Erben, so bilden diese eine Erbengemeinschaft. Alle Erben sind dann sog. Miterben.
Die Erbschaft wird gemeinschaftliches Vermögen aller Miterben. Ein einzelner Erbe kann dann nur mit Zustimmung der übrigen Erben verfügen.
Meist möchte ein Erbe den Nachlass so schnell wie möglich „ zu Geld machen“, also eine Immobilie z.B. verkaufen, ein anderer möchte die Immobilie halten.
Die unterschiedlichen Vorstellungen über den Wert der Immobilie oder anderer sich im Nachlass befindlichen Gegenstände führen oft zu erheblichen Unstimmigkeiten.
Ich berate Sie über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen das Konfliktpotential einer Erbengemeinschaft entschärft werden kann.