Testamentsvollstreckung
Durch Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann der Erblasser sicher stellen, daß auch nach seinem Tode die Einhaltung & Vollziehung seines letzten Willens durchgeführt wird.
Die eingesetzte Person sollte mit dem Erbrecht vertraut sein und über besondere Kenntnisse im Erbrecht verfügen.
Die Hauptaufgabe des Testamentsvollstreckers liegt in der ordnungsgemäßen Verwaltung des Erbes und Abwicklung des Erbfalles nach dem vorher entsprechend festgelegtem Willen des Erblassers.
Eine Einsetzung als Testamentsvollstrecker kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Nachlassstreitigkeiten abzusehen sind. Denn je größer das Vermögen ist, desto größer ist auch die Gefahr, daß es innerhalb der Familie zu Streitigkeiten kommt.
Hat der Erblasser gewisse Auflagen oder Vermächtnisse in seinem Testament angeordnet, an deren Erfüllung die Erben selbst nicht interessiert sind, dann kann der Testamentsvollstrecker hier für die Vollziehung der Anordnungen zuständig sein bzw. diese überwachen.
Aber auch bei geschäftlich unerfahrenen Erben oder minderjährigen Erben ist eine Testamentsvollstreckereinsetzung sinnvoll.
Der Testamentsvollstrecker erhält für seine Tätigkeit in der Regel eine Vergütung, die vorher festgelegt wird.
Sofern sie selbst keine geeignete Person für das Amt des Testamentsvollstreckers kennen, stehe ich Ihnen gerne als Testamentsvollstreckerin zur Verfügung. Ich kümmere mich dann um die Umsetzung Ihres letzten Willens.