Unternehmertestament

Für einen Unternehmer ist es auf jeden Fall erstrebenswert eine Unternehmensnachfolgeplanung noch zu Lebzeiten zu treffen, da es ihm so möglich ist, die ersten Schritte des Nachfolgers noch beratend zu begleiten.

Als Unternehmer tragen sie nicht nur Verantwortung gegenüber ihrem Betrieb, sondern auch für Ihre Mitarbeiter, Ihre Familie und sich selbst. Die rechtzeitige Planung der Unternehmensnachfolge ist die Überlebensfrage für Ihr Unternehmen.

Sie sollten daher für Ihren vorübergehenden Ausfall, als auch für den dauerhaften Ausfall Vorsorge getroffen haben.

Diese Vorsorge wird für Ihren vorüber gehenden Ausfall durch eine vorbereitete Generalvollmacht getroffen.

Diese ist das geeignete Instrument, um Fortbestand und Absicherung Ihres Unternehmens und Ihrer Familie zu gewährleisten.

Bei einer umfassenden Nachfolgeplanung ist ein Testament immer nur ein Schritt von möglichen Regelungen.

Es sollte im unternehmerischen Bereich immer eine Abstimmung mit einem eventuellen Ehevertrag erfolgen.

Für Ihren dauerhaften Ausfall müssen sie durch eine Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag kombiniert mit entsprechender testamentarischer Verfügung, vorgesorgt haben.