Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine geschäftsfähige Person für den Fall, daß sie krankheitsbedingt ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln kann, festlegen, welche andere Person bevollmächtigt ist, bestimmte Angelegenheiten für sie zu regeln.
Sie benennen damit Ihren persönlichen Stellvertreter.
Gerne erstelle ich für Sie Ihre persönliche Vorsorgevollmacht.