Ehevertrag

Um für den Fall einer Trennung größere Streitigkeiten über das Vermögen, die Kinder oder den Unterhalt zu vermeiden, kann der Abschluss eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll sein.

Typische Konstellationen, bei denen Sie einen Ehevertrag abschließen sollten sind:

Einer der Ehegatten ist Unternehmer.
Die Ehegatten haben ein sehr unterschiedliches Einkommen/ oder Alter.
Beide Ehegatten sind berufstätig und die Ehe soll kinderlos bleiben.
Einer der Ehegatten ist sehr vermögend.

Geregelt wird üblicherweise:

–          der Ausschluss oder die Modifizierung des Zugewinns, oft auch Gütertrennung

–          der Unterhalt nach der Scheidung, auch dessen Höhe und Dauer

–          der Ausschluss oder die Einschränkung des Versorgungsausgleichs

–          Trennungsfolgen für die Kinder ( Lebensmittelpunkt, Umgangszeiten)

–          Kosten der Scheidung und Ehevertrag

Aber auch wenn es für einen Ehevertrag eigentlich schon zu spät ist, weil Sie z.B. bereits getrennt leben, können Sie die Regelungen für diese Zeit oder für nach der Scheidung mittels einer Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung treffen.

Damit eine Scheidung nicht „zur Schlammschlacht“ wird sollten Sie eine solche Vereinbarung erstellen lassen, denn über alles was Sie bereits vorab geregelt haben, müssen Sie sich später nicht streiten.

Insbesondere wenn Kinder im Spiel sind, sollten sie auf eine „harmonische Scheidung“ bedacht sein.