Lebenspartnerschaft
Bereits am 01.08.2001 ist das sogenannte „Lebenspartnerschaftgesetz“ in Kraft getreten.
Danach steht gleichgeschlechtlichen Partnern die Möglichkeit offen, ihre Beziehung auf eine rechtlich geschützte Basis zu stellen, die der Ehe stark angeglichen ist.
Die gesetzlichen Vorschriften des Lebenspartnerschaftsgesetzes verweisen deshalb auf die Unterhaltsvorschriften für Ehegatten im Bürgerlichen Gesetzbuch ( BGB).
Allerdings sind die Regelungen im Lebenspartnerschaftsgesetz nur unvollständig umgesetzt.
Daher ist es auch hier, je nach Situation, empfehlenswert Vereinbarungen oder Vorsorge für den Fall einer Trennung zu treffen.
Ich berate Sie auch hier gerne zu Ihren individuellen Möglichkeiten.