Honorar

Nicht selten haben Mandanten Bedenken, dass bereits eine erste Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt unverhältnismäßige Kosten nach sich zieht.

Sie sollen wissen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Daher lege ich Wert darauf vor einer Mandatsübernahme mit aller Offenheit über die Kosten zu sprechen. Insbesondere achte ich auf ein ausgewogenes Kosten- Nutzenverhältnis.

Es liegt in Ihrem und auch in meinem Interesse, eine faire und klare Vereinbarung zu treffen, die keine Überraschungen für den Mandanten beinhaltet.

Sofern zwischen Mandant und Anwalt keine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten hinsichtlich der Kosten die gesetzlichen Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG):

Rechtsanwälte unterliegen den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), sowie dem Vergütungsverzeichnis für das RVG (VV-RVG).

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist zum 01.07.2004 als Nachfolger der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) in Kraft treten.

Näheres hierzu erfahren bei der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de unter Gebühren.

Diana-Wollinger-Rechtsanwältin